Di 31. März 2020


Wichtige Infos zum 37. Leipziger Triathlon im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Die staatlichen und kommunalen Einschränkungen im Umgang mit dem Coronavirus zwingen uns zu nachfolgenden Änderungen unserer Teilnahmebedingungen.

Seit Öffnung der Anmeldung für unseren 37. LEIPZIGER Triathlon zum 1. Dezember 2019 laufen Kosten für die Vorbereitung der Veranstaltung auf. Verträge z.B. für die Absperrungen, Verbindlichkeiten, Zeltbau etc. mußten rechtzeitig geschlossen werden. Diese Kosten werden sich bis zum Tag der Veranstaltung oder der eventuellen endgültigen Absage deutlich erhöhen.
Bei einer sofortigen Absage der Veranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt würde unser Verein die bisher schon aufgelaufenen Kosten noch gerade verkraften. Wir würden alle Vorbereitungen stoppen, könnten den Triathlon trotz möglicher verbesserter Rahmenbedingungen aber dann in diesem Jahr nicht mehr durchführen.

Wir gehen aber nach heutigem Wissensstand davon aus, dass der 37. LEIPZIGER Triathlon stattfinden kann, und bereiten ihn weiter optimal vor.

Nur besteht das Risiko einer späteren Absage fort und Ihr müsst es für Euch selbst einschätzen:

  • Die Teilnehmer, die bereits angemeldet sind, können bis zum 10. April 2020 von ihrer Anmeldung zurücktreten. Ihnen erstatten wir das gezahlte Startgeld vollständig. Die Anmeldung und Startnummer werden gelöscht. Der Anspruch auf einen Start besteht dann nicht mehr – vorbehaltlich einer erneuten Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt. Jeder schon gemeldete Teilnehmer wird über diese neue Regelung gesondert per E-Mail informiert. Die Rücktrittserklärung muss bis zum 10. April 2020 bei uns in Textform z.B. per Mail eingehen. Bitte unbedingt die Anmelde-ID mit angeben!
     
  • Demjenigen, der seinen Startplatz auch über den 10. April 2020 hinaus erhalten möchte und nicht zurücktritt bzw. sich noch anmeldet, erstatten wir, wenn die Veranstaltung doch kurzfristig abgesagt werden muss, auf seinen Wunsch (nur) die Hälfte des Startgeldes für den jeweiligen Wettbewerb.
     
  • Wenn wir keine Rücktrittserklärungen bis zum 10. April 2020 oder bei einer Veranstaltungsabsage unserseits bis vier Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung der Absage auf unserer Homepage keine Erklärung über den Rückzahlungswunsch erhalten, werden wir den gesamten Startgeldbetrag für die gemeinnützigen Zwecke unseres Vereins verwenden.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und wünschen Euch trotz der schwierigen Bedingungen noch eine gute Vorbereitung und, dass Ihr gesund bleibt.
 

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